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Ihr Strafverteidiger in Rostock

Das Strafrecht ist mit einem komplexen Regelwerk in Bezug auf Straftatbestände und Ordnungswidrigkeiten verbunden. Mit Robert Kröger, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Rostock, steht Ihnen im Falle eines Vergehens eine kompetente Unterstützung zur Seite.
 

Rechtsanwalt Robert Kröger als Strafverteidiger in Rostock hinzuziehen:

 

  • Kompetente Beratung im Strafrecht
  • Persönliche und fundierte Unterstützung
  • Kompetenz durch Spezialisierung
  • Beratung im Steuer- und Jugendstrafrecht

Das Strafrecht berechtigt den Staat, Vergehen zu ahnden und Verbrechen zu bestrafen. Unterschieden wird hierbei zwischen leichten und schweren Straftaten. Während Diebstahl und Körperverletzung zu den leichteren Straftaten gezählt werden und ein Vergehen darstellen, gelten Raub, Totschlag und Mord als schwere Straftaten und somit als Verbrechen.

Das Strafrecht greift aber nicht nur bei Diebstahl, Körperverletzung oder Totschlag ein. Schon ein Bier zu viel am Steuer kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und dazu führen, dass Sie in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft kommen.

Ganz gleich, ob Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, ein Vergehen oder eine Straftat vorgeworfen werden – zu Recht oder zu Unrecht – kontaktieren Sie in so einem Fall unverzüglich unseren Strafverteidiger in Rostock und lassen Sie sich kompetent beraten.


Beratung und Vertretung im Strafrecht

Wenn Sie eines Vergehens angeklagt werden, raten wir Ihnen dazu, Ruhe zu bewahren und sich umgehend fachkundigen Beistand durch einen Strafverteidiger in Rostock zu holen. Ihr Strafverteidiger unterstützt Sie bestmöglich und vertritt Sie in allen Stadien des Strafverfahrens, angefangen beim Ermittlungsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren in Rostock. In jedem Fall ist schnelles Handeln stets von größter Wichtigkeit.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab keine pauschalen Aussagen zu den Kosten machen können, die sich diese immer individuell nach dem Aufwand der Beratung richtigen.


Steuerstrafrecht: schnelle Hilfe bei Steuerproblemen in Rostock

Im Steuerrecht wird geregelt, wer welche und wie viel Steuern zahlen muss. Das Steuerstrafrecht hingegen widmet sich den Strafen, die etwa dann drohen, wenn Sie Ihre Steuern nicht zahlen, Steuerhinterziehung begehen oder Schwarzarbeit oder Schmuggel betrieben haben.

Sollten Ihnen oder Ihrem Unternehmen gegenüber entsprechende Anschuldigen gemacht werden, sei es nun zu Recht oder zu Unrecht, ist es sehr wichtig, schnell zu reagieren. Nehmen Sie sofort Kontakt mit Robert Kröger auf, Ihrem Anwalt für Steuerstrafrecht in Rostock. Als Strafverteidiger berät Sie der Rechtsexperte umfassend in allen Bereichen des Steuerstrafrechts und unterstützt Sie kompetent bei Ihrem Steuerstrafverfahren in Rostock.


Ihr Ansprechpartner für Jugendstrafrecht in Rostock

Für Jugendliche und junge Erwachsene wird nicht das gleiche Strafrecht wie für Erwachsene angewendet. In diesem Fall kommt das Jugendstrafrecht zum Einsatz. Ob das Jugendstrafrecht angewendet werden kann, hängt vom Alter des Täters zum Zeitpunkt der Straftat ab. Das Jugendstrafrecht greift bei Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Unter Umständen wird es auch noch bei Tätern im Alter von 18 bis 21 Jahren angewendet.

Es kann einen erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben, ob das Strafrecht für Jugendliche oder Erwachsene zur Anwendung kommt. Lassen Sie sich daher von einem kompetenten Strafverteidiger beraten und vertreten, wenn Sie mit einer Anklage konfrontiert werden. In Rostock stärken wir Ihnen den Rücken bei Vergehen jeder Art und sorgen dafür, dass Sie fair behandelt werden.

Weitere Rechtsgebiete, in denen unsere Kanzlei ist:

 

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Sozialrecht

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Rechtsanwalt Robert Kröger
Beratungstelefon:
 
 
0381 4 583 583