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Anwalt für Mobbing am Arbeitsplatz in Rostock

Viele Arbeitnehmer klagen über Mobbing von Vorgesetzten am Arbeitsplatz. Was viele nicht wissen ist, dass man durchaus Ansprüche gegen den Arbeitgeber hat, wenn sich das Mobbing vor Gericht beweisen lässt. Diese Ansprüche können Entschädigung in Geld bzw. in Schmerzensgeld, sowie Ersatz aller materiellen und immateriellen Schäden sein. 
Erfolgte das Mobbing durch Vorgesetzte, so sollte der Betroffene sich Tag und Uhrzeit und Inhalt des Gespräches notieren. Auch ist es nötig, ggf. Zeugen zu benennen, dies können andere Mitarbeiter sein, die das Gespräch gehört haben.

Wenn es keine unparteiischen Zeugen gibt, dann ist zunächst die Vernehmung des mobbenden Vorgesetzten vor Gericht zu beantragen. So dann sollte man auch auf seine Vernehmung als Partei bestehen, weil man in Beweisnot ist und anders den Beweis nicht führen.

Oft lehnen die Gerichte dies mit dem einfachen Hinweis ab, die Tatsache sei nicht anbewiesen. Hier hat jedoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) unter dem Geschäftszeichen 8 AZR 813/12 am 14.11.13 entschieden, dass dies so nicht ausreiche. Das Gericht muss nach Auffassung des BAG ausführen, aus welchen Gründen es zu der Feststellung gelangt, dass die zu beweisende Tatsache nicht anbewiesen ist. Demnach muss sich das Gericht damit auseinandersetzen, dass der Arbeitnehmer konkrete Daten vorgelegt hat und kann diese nicht einfach unter den Tisch fallen lassen, sondern muss davon ausgehen, dass eine Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass die Behauptung des Arbeitnehmers zutrifft. 

Wenn Sie Hilfe brauchen um Ihr Recht durchzusetzen, vereinbaren Sie gleich einen Termin mit Rechtsanwalt Robert Kröger in Rostock.

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