Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung.
Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB).
Rechtsanwalt Kröger berät und betreut Sie auf allen handelsrechtlichen Gebieten. Dabei gestaltet, entwirft und überprüft er insbesondere Handelsvertretervertrag, Vertriebsvertrag, Liefervertrag und Franchise-Vertrag.
Im Übrigen berät und vertritt er Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.
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